Sachverständigenbüro Flemming

 

Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators

 

- für die Ausführungsphase -

 

1.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird dem Oberbauleiter wie andere Fachbauleiter unterstellt. Er erhält die Befugnisse eines Bauleiters für sein Gewerk. Sein Gewerk ist die Sicherheit auf der gesamten Baustelle.

 

2.

Durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sind folgende Sicherheits- schwerpunkte auf der Baustelle zu überprüfen:
 

 

Baustelleneinrichtung (Unterkünfte, Sanitärräume, Sozialräume)
 

 

Sicherung der Ersten Hilfe vor Ort und der Rettungskette
 

 

Sicherung des Brandschutzes einschließlich der erforderlichen Löschtechnik auf der Baustelle und dem Zusammenwirken mit der örtlichen Feuerwehr
 

 

Sicherheitsorganisation der eingesetzten Unternehmen (verantwortlicher Aufsichtf- ührender, Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer, Sicherheitsfachkraft, Sicherheits- anweisungen für die Baustelle, arbeitsmedizinische Tauglichkeit und Unterweisung)
 

 

Vorhandensein eines Dolmetschers beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer
 

 

Beurteilung der Sicherheit von Verkehrswegen
 

 

Sicherung von Baugruben und Gräben
 

 

Überprüfung des Vorhandenseins von Bodengutachten und Standsicherheitsnach- weisen von Baustelleneinrichtungen (z.B. Krane, Gerüste)
 

 

Überprüfung des Einsatzes geprüfter (überwachter) Maschinen und Geräte
 

 

Sicherung gegen unbefugten Zutritt
 

 

Überwachung des Einsatzes von Gefahrstoffen
 

 

Realisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
 

 

Vermeidung von Lärm über zulässige Werte gemäß Baumaschinenlärm-VO
 

 

Recyclinggerechte Abfallbeseitigung

 

3.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat folgende Schwerpunktaufgaben:
 

 

Absprache mit der Bauleitung und Teilnahme an den Bau-Koordinationsbesprechungen mit den beteiligten Firmen zu sicherheitstechnischen Fragen
 

 

Anleitung der Bauleiter zu Sicherheitsfragen
 

 

Kontrolle der Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften durch die Firmen und Selbständigen auf der Baustelle
 

 

Anpassung der sicherheitstechnischen Maßnahmen an die Veränderungen im Bauablauf
 

 

Mitwirkung bei der Korrektur des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes nach 92/57/EWG und des Bauablaufplanes, sofern erforderlich
 

 

Führen eines Sicherheitstagebuches
 

 

Sicherheitstechnische Beratung zur Vorbereitung und Durchführung von „gefährlichen Arbeiten" und Begleitung dieser Arbeiten
 

 

Erarbeitung der Unterweisungsgrundlagen für das Zusammenwirken der Einzelfirmen und Zusammenstellung der zutreffenden gesetzlichen Forderungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln, Merkblätter und zentralen Hinweise
 

 

Festlegungen zu Sicherheitskennzeichnung, Absperrungen und Abschottungen, Einweisung der Firmenverantwortlichen in den sicherheitstechnischen Ablaufplan und Übergabe der baustellenbezogenen Unterlagen
 

 

Beratung zur Unterweisung der Arbeitnehmer der beteiligten Firmen vor Arbeitsaufnahme
 

 

Abstimmung mit dem beauftragten Security-Unternehmen und dem Landeskriminalamt
 

 

Absicherung der Begleitung von Vertretern des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der Berufsgenossenschaften und sonstigen für die Arbeitssicherheit zuständigen Stellen auf der Baustelle

 

4.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert die Durchsetzung der in den Sicherheitsdokumenten genannten Auflagen und der sicherheitsrelevanten Rechts- vorschriften sowie die Einhaltung der Regeln der Technik auf der Baustelle.

Er erfasst Abweichungen von diesen Vorschriften und sorgt für deren Abstellung. Bei groben Verstößen, insbesondere, wenn unmittelbare Gefahr im Verzug ist, ist er berechtigt, die Arbeiten bis zur Abstellung der Mängel einstellen zu lassen.

 

5.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nimmt im Auftrag des Bauherren die Behördenkontakte und Absprachen mit dem Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und den Berufsgenossenschaften wahr.

 

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