Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators |
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- für die Ausführungsphase - |
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1. |
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird dem Oberbauleiter wie andere Fachbauleiter unterstellt. Er erhält die Befugnisse eines Bauleiters für sein Gewerk. Sein Gewerk ist die Sicherheit auf der gesamten Baustelle.
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2. |
Durch den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator sind folgende Sicherheits- schwerpunkte
auf der Baustelle zu überprüfen: |
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Baustelleneinrichtung
(Unterkünfte, Sanitärräume, Sozialräume) |
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Sicherung der Ersten
Hilfe vor Ort und der Rettungskette |
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Sicherung des Brandschutzes
einschließlich der erforderlichen Löschtechnik auf der Baustelle
und dem Zusammenwirken mit der örtlichen Feuerwehr |
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Sicherheitsorganisation
der eingesetzten Unternehmen (verantwortlicher Aufsichtf- ührender,
Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer, Sicherheitsfachkraft, Sicherheits-
anweisungen für die Baustelle, arbeitsmedizinische Tauglichkeit
und Unterweisung) |
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Vorhandensein eines
Dolmetschers beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer |
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Beurteilung der Sicherheit
von Verkehrswegen |
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Sicherung von Baugruben
und Gräben |
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Überprüfung des Vorhandenseins
von Bodengutachten und Standsicherheitsnach- weisen von Baustelleneinrichtungen
(z.B. Krane, Gerüste) |
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Überprüfung des Einsatzes
geprüfter (überwachter) Maschinen und Geräte |
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Sicherung gegen unbefugten
Zutritt |
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Überwachung des Einsatzes
von Gefahrstoffen |
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Realisierung der Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
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Vermeidung von Lärm
über zulässige Werte gemäß Baumaschinenlärm-VO |
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Recyclinggerechte Abfallbeseitigung
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3. |
Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator hat folgende Schwerpunktaufgaben: |
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Absprache mit der Bauleitung
und Teilnahme an den Bau-Koordinationsbesprechungen mit den beteiligten
Firmen zu sicherheitstechnischen Fragen |
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Anleitung der Bauleiter
zu Sicherheitsfragen |
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Kontrolle der Einhaltung
der sicherheitstechnischen Vorschriften durch die Firmen und Selbständigen
auf der Baustelle |
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Anpassung der sicherheitstechnischen
Maßnahmen an die Veränderungen im Bauablauf |
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Mitwirkung bei der
Korrektur des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes nach 92/57/EWG
und des Bauablaufplanes, sofern erforderlich |
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Führen eines Sicherheitstagebuches |
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Sicherheitstechnische
Beratung zur Vorbereitung und Durchführung von „gefährlichen Arbeiten"
und Begleitung dieser Arbeiten |
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Erarbeitung der Unterweisungsgrundlagen
für das Zusammenwirken der Einzelfirmen und Zusammenstellung der
zutreffenden gesetzlichen Forderungen, Unfallverhütungsvorschriften,
Sicherheitsregeln, Merkblätter und zentralen Hinweise |
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Festlegungen zu Sicherheitskennzeichnung,
Absperrungen und Abschottungen, Einweisung der Firmenverantwortlichen
in den sicherheitstechnischen Ablaufplan und Übergabe der baustellenbezogenen
Unterlagen |
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Beratung zur Unterweisung
der Arbeitnehmer der beteiligten Firmen vor Arbeitsaufnahme |
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Abstimmung mit dem
beauftragten Security-Unternehmen und dem Landeskriminalamt |
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Absicherung der Begleitung von Vertretern des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der Berufsgenossenschaften und sonstigen für die Arbeitssicherheit zuständigen Stellen auf der Baustelle
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4. |
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert die Durchsetzung der in den Sicherheitsdokumenten genannten Auflagen und der sicherheitsrelevanten Rechts- vorschriften sowie die Einhaltung der Regeln der Technik auf der Baustelle. Er erfasst Abweichungen von diesen Vorschriften und sorgt für deren Abstellung. Bei groben Verstößen, insbesondere, wenn unmittelbare Gefahr im Verzug ist, ist er berechtigt, die Arbeiten bis zur Abstellung der Mängel einstellen zu lassen.
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5. |
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nimmt im Auftrag des Bauherren die Behördenkontakte und Absprachen mit dem Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und den Berufsgenossenschaften wahr.
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